Kategorie
P1 & T1
Hier finden Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1, derzeit Artikel von Klasek (DumBum) und Funke. Für P1 und T1 gibt es keine gesetzlichen Verkaufstage: P1-Artikel können Sie das ganze Jahr online kaufen und nach telefonischer Vereinbarung an unserem Firmensitz in der Worthstraße 2 in Unseburg abholen. Verkauf und Übergabe erfolgen nur an Personen ab 18 Jahren gegen Ausweis. P1 ist kein Silvesterfeuerwerk: Maßgeblich ist der Verwendungszweck, den der Hersteller in der Gebrauchsanweisung angibt.
Ratgeber
Was bedeutet Kategorie P1?
In Deutschland teilt das Sprengstoffgesetz pyrotechnische Gegenstände in Kategorien ein. Feuerwerkskörper tragen ein F (F1 bis F4), Pyrotechnik für Bühne und Theater ein T, alle übrigen pyrotechnischen Gegenstände ein P. P1 steht für sonstige pyrotechnische Gegenstände, von denen eine geringe Gefahr ausgeht und die weder Feuerwerkskörper noch Bühnenpyrotechnik sind, zum Beispiel Schallerzeuger. P1-Artikel sind also kein Silvesterfeuerwerk, auch wenn Name oder Aussehen an Böller erinnern.
Welche Kategorie ein Artikel hat, zeigt die CE-Registrierungsnummer auf der Verpackung und auf unserer Produktseite. Beim Funke Super Böller 2 lautet sie 2768-P1-0003/2021, bei DumBum 2g 0163-P1-5178. Die erste Zahl ist die Kennnummer der Prüfstelle, danach folgen Kategorie und Bearbeitungsnummer. Die Kennnummer 0589 steht zum Beispiel für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Einen weiteren P1-Artikel, einen Farbrauch von Klasek, finden Sie unter Rauch & Bengal.
Was bedeutet Kategorie T1?
T1 bezeichnet pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, von denen eine geringe Gefahr ausgeht. Artikel der Kategorie T2 sind nur für Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen; T2 und P2 dürfen nur an Personen abgegeben werden, die nach dem Sprengstoffgesetz zum Erwerb berechtigt sind, etwa mit einer Erlaubnis oder einem Befähigungsschein. Effekte in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen müssen vorher erprobt werden, und der Betreiber braucht dafür Genehmigungen der zuständigen Stellen. Eine T1-Kennzeichnung erlaubt auch nicht automatisch die Verwendung in Innenräumen. T1-Artikel führen wir derzeit nicht im Sortiment. Wenn Sie Fragen zu Bühnenpyrotechnik haben, beraten wir Sie gern telefonisch.
Ganzjährig kaufen heißt nicht beliebig verwenden
Die gesetzlichen Verkaufstage vom 29. bis 31. Dezember gelten nur für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2. Für P1 und T1 sieht die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz keine Verkaufszeiten vor, und für den Kauf brauchen Sie keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Es gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Deshalb können Sie P1-Artikel bei uns das ganze Jahr bestellen.
Für die Verwendung gelten eigene Regeln. Die BAM hat darauf hingewiesen, dass P1-Gegenstände auch zum Jahreswechsel nicht als Feuerwerk verwendet werden dürfen. Entscheidend ist der Verwendungszweck, den der Hersteller in Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung angibt. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten. Örtliche Vorgaben, etwa zum Lärmschutz, kommen hinzu. Im Zweifel fragen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde nach.
Sicherer Umgang mit P1-Artikeln
Die gesetzliche Einstufung „geringe Gefahr“ bedeutet nicht „ungefährlich“. Schallerzeuger können bei falscher Handhabung schwere Verletzungen, Verbrennungen und Gehörschäden verursachen.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung vollständig, bevor Sie einen Artikel verwenden.
- Halten Sie die angegebenen Sicherheitsabstände zu Personen, Tieren und brennbaren Materialien ein.
- Halten Sie einen Artikel nur in der Hand, wenn die Gebrauchsanweisung das ausdrücklich vorsieht.
- Öffnen, verändern oder bündeln Sie die Artikel nicht.
- Achten Sie bei der Lagerung auf die Originalverpackung und einen kühlen, trockenen Ort, den Kinder nicht erreichen.
Weitere Regeln und die Kategorien im Überblick finden Sie auf unserer Seite Sicherheit.
So kaufen und abholen Sie P1-Artikel
Sie wählen die Artikel online aus und bezahlen mit einer der in der Kasse angebotenen Zahlungsarten. Sobald Ihre Bestellung bereitliegt, melden wir uns und vereinbaren telefonisch einen Termin an unserem Firmensitz in der Worthstraße 2 in Unseburg. Zur Übergabe bringen Sie Ihren Abholschein und einen amtlichen Ausweis mit. Enthält Ihre Bestellung auch F2-Silvesterfeuerwerk, holen Sie in der Regel alles gemeinsam zu Silvester am Verkaufsstand in der Worthstraße 19 ab. Wenn Sie P1-Artikel früher haben möchten, bestellen Sie sie getrennt. Einen Versand bieten wir derzeit nicht an; alle Einzelheiten stehen unter Abholung.
FAQ
Häufige Fragen zu P1 & T1
Darf ich P1-Artikel das ganze Jahr kaufen?
Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Für die Kategorien P1 und T1 gibt es keine gesetzlichen Verkaufstage, und für den Kauf ist keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nötig. Bei uns bestellen Sie online und holen die Artikel nach telefonischer Vereinbarung an unserem Firmensitz in der Worthstraße 2 in Unseburg ab, gegen Abholschein und amtlichen Ausweis.
Darf ich P1-Böller an Silvester zünden?
Nicht als Silvesterfeuerwerk. P1-Artikel sind keine Feuerwerkskörper; die BAM hat darauf hingewiesen, dass P1-Gegenstände auch zu Silvester nicht als Feuerwerk verwendet werden dürfen. Maßgeblich ist der Verwendungszweck, den der Hersteller auf der Verpackung und in der Gebrauchsanweisung angibt. Zusätzlich gelten örtliche Verbote. Im Zweifel fragen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde nach.
Warum ist der Funke Super Böller 2 kein F2-Artikel?
Entscheidend ist nicht der Name, sondern die Kategorie in der CE-Registrierungsnummer. Beim Funke Super Böller 2 lautet sie 2768-P1-0003/2021, der Artikel ist also Kategorie P1. Das gilt ebenso für DumBum 2g (0163-P1-5178) und DumBum 2g+ (1395-P1-0481/2017). Die Nummer finden Sie auf dem Artikel und auf unserer Produktseite.
Was ist der Unterschied zwischen P1 und T1?
P1 umfasst sonstige pyrotechnische Gegenstände mit geringer Gefahr, die weder Feuerwerkskörper noch Bühnenpyrotechnik sind. T1 steht für pyrotechnische Gegenstände zur Verwendung auf Bühnen mit geringer Gefahr. Für beide Kategorien gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren. T1-Artikel führen wir derzeit nicht.
Ist P1 Ganzjahresfeuerwerk?
Nein. P1-Artikel können Sie zwar ganzjährig kaufen, sie sind aber keine Feuerwerkskörper. Feuerwerk, das Sie ohne Erlaubnis das ganze Jahr kaufen können, gehört zur Kategorie F1. Diese Artikel finden Sie bei uns unter Jugendfeuerwerk.
Kann ich P1-Artikel zusammen mit meiner Silvester-Vorbestellung kaufen?
Ja. Enthält Ihre Bestellung F2-Silvesterfeuerwerk und haben Sie keine geprüfte Berechtigung hinterlegt, holen Sie die gesamte Bestellung vom 29. bis 31. Dezember am Verkaufsstand in der Worthstraße 19 ab. Möchten Sie die P1-Artikel früher, bestellen Sie sie getrennt und vereinbaren telefonisch einen Termin am Firmensitz.
