Kleinstfeuerwerk
Sehr geringe Gefahr und kaum Lärm, zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen.
- Wer?
- Ab 12 Jahren; grundsätzlich ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis.
- Wann?
- Ganzjährig erhältlich und verwendbar. Örtliche Verbote gelten trotzdem.
- Wie?
- Nur nach Herstelleranleitung verwenden. In Innenräumen nur, wenn der konkrete Artikel ausdrücklich dafür vorgesehen ist.