Kategorie
Jugendfeuerwerk (F1)
Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 ist Kleinstfeuerwerk mit sehr geringer Gefahr. Der Umgang damit ist ab 12 Jahren erlaubt, und es ist nicht an die Silvestertage gebunden: Sie können es das ganze Jahr kaufen und verwenden, etwa zum Geburtstag oder zur Gartenparty. Online bestellen können bei uns nur Erwachsene. Die Abholung vereinbaren Sie telefonisch an unserem Firmensitz in der Worthstraße 2 in Unseburg, zu Silvester auch am Verkaufsstand.
Ratgeber
Was ist Jugendfeuerwerk der Kategorie F1?
Das Sprengstoffgesetz teilt Feuerwerkskörper nach Gefahr und Verwendungszweck in Kategorien ein. Kategorie F1 umfasst Feuerwerk mit sehr geringer Gefahr und vernachlässigbarem Lärmpegel. Im Alltag heißt es auch Kinderfeuerwerk oder Ganzjahresfeuerwerk; typische Beispiele sind Wunderkerzen oder Knallerbsen. Maßgeblich ist aber immer die Kategorie auf Verpackung und Produktseite, denn besonders große Wunderkerzen können auch zur Kategorie F2 gehören. Der Begriff Kinderfeuerwerk ist zudem ungenau: Der Umgang mit F1 ist erst ab 12 Jahren erlaubt.
Anders als bei Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 gibt es für F1 keine festen Verkaufstage, und die Beschränkung des Abbrennens auf den 31. Dezember und 1. Januar gilt ebenfalls nur für F2. Das grundsätzliche Abbrennverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gilt aber auch für F1, ebenso örtliche Verbote und Hausordnungen.
Unser Jugendfeuerwerk im Überblick
Derzeit führen wir in dieser Kategorie:
- Eisfontänen von Startrade: 5 raucharme Zimmerfontänen mit Silbereffekt und ca. 50 Sekunden Brenndauer, CE-Registrierungsnummer 2463-F1-0082.
- SPARKY SWORD von Lesli: 2 Stück mit blauen Flammen und ca. 60 Sekunden Brenndauer.
- Party Knaller von Lesli: 10 Champagner-Knaller mit bunten Luftschlangen.
- Sortimente von Lesli: Level Up mit 80 Teilen, Top Dog Bag mit 22 Teilen, BRAWL KIDS mit 187 Teilen und DYNAMITE KIDS mit 190 Teilen.
Inhalt, NEM und, soweit angegeben, Brenndauer und CE-Registrierungsnummer stehen auf der jeweiligen Produktseite. Artikel mit dem Hinweis „Bald verfügbar“ sind noch nicht bestellbar. Ob ein Artikel für drinnen, für die Hand oder für die Geburtstagstorte gedacht ist, legt allein die Gebrauchsanweisung des Herstellers fest.
Ganzjahresfeuerwerk für Geburtstag, Party und Garten
Weil F1 nicht an Silvester gebunden ist, passt es zu Anlässen im ganzen Jahr: zum Geburtstag, zur Sommerparty im Garten oder zum Familienfest. Damit der Spaß ungetrübt bleibt, planen Sie ein paar Punkte ein:
- Lesen Sie vorab die Gebrauchsanweisung. Ob ein Artikel in der Hand gehalten oder in Innenräumen verwendet werden darf, muss dort ausdrücklich stehen.
- Auch kleine Funken sind heiß. Halten Sie Haare, Kleidung, Deko und Tischdecken fern und legen Sie einen Eimer Wasser bereit.
- Der Umgang mit F1 ist erst ab 12 Jahren erlaubt, auch unter Aufsicht nicht früher. Jugendliche ab 12 Jahren sollten F1 nur unter Aufsicht Erwachsener verwenden; die Altersangabe auf der Verpackung gilt.
- Nehmen Sie Rücksicht auf Nachbarn und Tiere, auch wenn ein Effekt leise ist.
- Bewahren Sie Feuerwerk kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Mehr zu den Kategorien F1 bis F4, P1 und T1 finden Sie auf unserer Seite Sicherheit.
Jugendfeuerwerk bestellen und abholen
Jugendfeuerwerk kaufen Sie bei uns online. Auch wenn F1 gesetzlich ab 12 Jahren erlaubt ist, nehmen wir Online-Bestellungen nur von Volljährigen an. Sobald Ihre Bestellung bereitliegt, melden wir uns und vereinbaren telefonisch einen Termin an unserem Firmensitz in der Worthstraße 2 in Unseburg. Zu Silvester können Sie F1 auch am Verkaufsstand in der Worthstraße 19 abholen, etwa zusammen mit Ihrer Vorbestellung für Silvesterfeuerwerk. Bringen Sie Ihren Abholschein und einen amtlichen Ausweis mit.
Wichtig bei gemischten Bestellungen: Liegt Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 mit im Warenkorb und haben Sie keine bei uns geprüfte Berechtigung, gilt für die ganze Bestellung die Abholung zu Silvester. Möchten Sie Ihr Jugendfeuerwerk früher haben, bestellen Sie es getrennt. Einen Versand bieten wir derzeit nicht an. Alle Einzelheiten stehen unter Abholung.
FAQ
Häufige Fragen zu Jugendfeuerwerk
Ist Jugendfeuerwerk ganzjährig erlaubt?
Ja. Die festen Verkaufstage vom 29. bis 31. Dezember und die Beschränkung des Abbrennens auf den 31. Dezember und 1. Januar gelten nach der 1. SprengV nur für Kategorie F2. F1 dürfen Sie das ganze Jahr kaufen und verwenden. Örtliche Verbote, Hausordnungen und die Gebrauchsanweisung sind trotzdem zu beachten.
Ab welchem Alter darf man F1-Feuerwerk verwenden?
Nach § 20 Abs. 1 der 1. SprengV ab 12 Jahren; jüngeren Kindern ist der Umgang auch unter Aufsicht nicht erlaubt. Online bestellen können bei uns trotzdem nur Erwachsene, und bei der Abholung prüfen wir den Ausweis. Wir empfehlen, dass auch Jugendliche ab 12 Jahren F1 nur unter Aufsicht Erwachsener verwenden.
Was ist der Unterschied zwischen F1 und F2?
F1 ist Kleinstfeuerwerk mit sehr geringer Gefahr und vernachlässigbarem Lärmpegel, erlaubt ab 12 Jahren und ganzjährig. F2 ist Silvesterfeuerwerk mit geringer Gefahr für abgegrenzte Bereiche im Freien, zum Beispiel Batterien, Raketen und Fontänen. Es ist ab 18 Jahren und ohne besondere Berechtigung nur vom 29. bis 31. Dezember erhältlich.
Darf ich Jugendfeuerwerk in der Wohnung zünden?
Nur, wenn die Gebrauchsanweisung des konkreten Artikels das ausdrücklich vorsieht. Zur Kategorie F1 gehören zwar auch Artikel für Wohngebäude, das gilt aber nicht für jeden einzelnen. Die Eisfontänen von Startrade sind zum Beispiel als raucharme Zimmerfontänen beschrieben; maßgeblich bleibt die Anleitung auf der Packung.
Wann und wo kann ich Jugendfeuerwerk abholen?
Das ganze Jahr nach telefonischer Vereinbarung an unserem Firmensitz in der Worthstraße 2 in Unseburg, zu Silvester auch am Verkaufsstand in der Worthstraße 19. Bringen Sie Abholschein und amtlichen Ausweis mit. Enthält Ihre Bestellung F2-Feuerwerk und haben Sie keine bei uns geprüfte Berechtigung, gilt für die ganze Bestellung die Abholung zu Silvester.