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Böller & Knaller
Böller, Knaller und Knallkörper der Kategorie F2 kaufen Sie bei neXus Pyrotechnik online und holen sie zu Silvester, vom 29. bis 31. Dezember, an unserem Verkaufsstand in Unseburg ab. Wir führen ausschließlich geprüfte Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer, etwa den DumBum Pirat von Klasek. Die Abgabe erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren gegen Ausweis. Schallerzeuger der Kategorie P1 sind kein Ersatz für Silvesterfeuerwerk: Sie erhalten sie ab 18 Jahren ganzjährig, verwenden dürfen Sie sie aber nur für den Zweck, den Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung nennen.
Ratgeber
Böller, Knaller, Knallkörper: was ist was?
Böller und Knaller sind die Alltagswörter, im Sprengstoffrecht heißen diese Feuerwerkskörper Knallkörper. Ihre Hauptwirkung ist der Knall: Die Zündschnur brennt bis zum Knallsatz, der in einer festen Hülle eingeschlossen ist. Dieser verbrennt schlagartig, der entstehende Druck zerreißt die Hülle, und es knallt. Im Handel werden solche Artikel oft als Knallartikel zusammengefasst. Die Knallkörper auf dieser Seite gehören zur Kategorie F2, also zu Feuerwerk mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel, das für abgegrenzte Bereiche im Freien vorgesehen ist. Knallerbsen zählen dagegen als Kleinstfeuerwerk zur Kategorie F1. Knallartikel der Kategorie F3 sind Inhabern einer passenden Erlaubnis vorbehalten und gehören nicht zu unserem Shop.
Unsere Böller und Knallartikel
Zu unserem Sortiment gehört der DumBum Pirat von Klasek mit 100 Stück je Packung und der CE-Registrierungsnummer 1395-F2-0494/2020. Ausverkaufte Artikel bleiben mit Hinweis sichtbar, vor Ort gibt es davon eventuell noch Restbestand. Den DumBum Explosiv Ball, einen Knallartikel in Kugelform mit 3 Stück je Packung, finden Sie unter Sonstiges. Einen Knall am Himmel liefert die Strobe Salute unter Raketen. Die Nettoexplosivstoffmasse (NEM) und weitere Kennzahlen stehen auf der jeweiligen Produktseite.
F2-Knallkörper und P1-Schallerzeuger: der Unterschied
F2-Böller dürfen an Verbraucher ohne besondere Berechtigung nur vom 29. bis 31. Dezember abgegeben und nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden, jeweils ab 18 Jahren. Schallerzeuger der Kategorie P1 zählen dagegen zu den sonstigen pyrotechnischen Gegenständen. Für sie sieht die Verordnung keine Abgabezeiten vor: Sie erhalten sie ab 18 Jahren das ganze Jahr, bei uns nach telefonischer Vereinbarung am Firmensitz in der Worthstraße 2, zum Beispiel DumBum 2g und DumBum 2g+ von Klasek. P1 ist aber keine Erlaubnis, jederzeit zu böllern, und kein Ersatz für Silvesterfeuerwerk. Verwenden Sie P1-Artikel nur für den Zweck, den Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung nennen, und beachten Sie die Regeln Ihrer Gemeinde.
Alle ganzjährig erhältlichen Artikel finden Sie unter P1 & T1.
Geprüft statt Polenböller
Jeder zugelassene Knallkörper trägt das CE-Zeichen und eine Registriernummer. Deren erste Zahl ist die Kennnummer der benannten Stelle, die den Artikeltyp geprüft hat, danach folgen Kategorie und Bearbeitungsnummer. Als Polenböller bezeichnet man umgangssprachlich Knaller ohne diese Zulassung, die oft im Ausland gekauft werden. Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper nach Deutschland ist verboten und strafbar, und der Zoll warnt vor gefälschten Prüfzeichen. Auch ein CE-Zeichen reicht nicht immer: Knallkörper mit Blitzknallsatz dürfen in Deutschland nur an Inhaber einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins abgegeben werden. Die Herkunft allein entscheidet dagegen nicht. Maßgeblich sind CE-Zeichen, Registriernummer und die in Deutschland geltenden Abgaberegeln. Fehlen CE-Zeichen, Registriernummer, Altersangabe oder eine deutsche Gebrauchsanweisung, verzichten Sie auf den Artikel. Mehr dazu auf unserer Seite Sicherheit.
Sicher böllern
- Legen Sie Knallkörper auf den Boden und zünden Sie sie einzeln. Halten Sie sie nicht in der Hand und werfen Sie sie nie auf Menschen oder Tiere.
- Gehen Sie nach dem Anzünden sofort auf den Abstand aus der Gebrauchsanweisung des Herstellers, auch Ihrem Gehör zuliebe.
- Stecken Sie Böller nicht in Briefkästen, Gullys oder Behälter.
- Zünden Sie Blindgänger nicht erneut an und öffnen Sie sie nicht.
- Halten Sie Kinder und Haustiere fern. Wer zündet, bleibt nüchtern.
Böller vorbestellen und in Unseburg abholen
Sie können Böller und Knaller online vorbestellen und bezahlen. Die Ware liegt dann vom 29. bis 31. Dezember am Verkaufsstand in der Worthstraße 19 für Sie bereit; zur Abholung bringen Sie Abholschein und amtlichen Ausweis mit. Am Stand gibt es in diesen Tagen auch freien Feuerwerksverkauf gegen Barzahlung, solange der Vorrat reicht. Einen Versand bieten wir derzeit nicht an. Den Ablauf erklärt die Seite Vorbestellung, Öffnungszeiten und Anfahrt stehen unter Abholung.
FAQ
Häufige Fragen zu Böller & Knaller
Wann darf ich Böller kaufen?
Bestellen und bezahlen können Sie online schon vorher. F2-Knallkörper dürfen wir an Verbraucher ohne besondere Berechtigung nur vom 29. bis 31. Dezember übergeben; fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, beginnt die Abgabe am 28. Dezember. P1-Schallerzeuger erhalten Sie ab 18 Jahren das ganze Jahr nach telefonischer Vereinbarung an unserem Firmensitz. Sie sind aber kein Ersatz für Silvesterfeuerwerk und dürfen nur bestimmungsgemäß nach Gebrauchsanweisung verwendet werden.
Ab welchem Alter bekomme ich Böller?
F2-Knallkörper und P1-Schallerzeuger geben wir nur an Personen ab 18 Jahren ab. Bei der Abholung prüfen wir Ihren amtlichen Ausweis. Holt jemand anderes für Sie ab, muss diese Person volljährig sein und ihren eigenen Ausweis sowie Ihre unterschriebene Abholvollmacht mitbringen.
Sind Polenböller in Deutschland erlaubt?
Nein. Feuerwerkskörper ohne gültige Zulassung dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden, und der Zoll leitet in solchen Fällen ein Strafverfahren ein. Knallkörper mit Blitzknallsatz sind hierzulande außerdem Inhabern einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins vorbehalten, auch wenn sie ein CE-Zeichen tragen. Kaufen Sie nur Artikel mit CE-Zeichen, Registriernummer und deutscher Gebrauchsanweisung.
Wann darf ich böllern?
Ohne besondere Erlaubnis dürfen Volljährige F2-Böller am 31. Dezember und 1. Januar zünden. Die zuständige Behörde kann Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten auch an diesen Tagen untersagen, und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist Feuerwerk verboten. P1-Schallerzeuger verwenden Sie nur bestimmungsgemäß nach Gebrauchsanweisung.
