
Kategorie
Fontänen & Vulkane
Fontänen und Vulkane gehören zum Bodenfeuerwerk: Sie stehen auf festem Untergrund und sprühen ihre Funken von dort nach oben, statt in den Himmel zu steigen. Damit passen sie zu Terrasse, Hof oder Garten, sofern Sie die Abstände aus der Gebrauchsanweisung einhalten können. Ganz leise sind die Artikel dieser Kategorie aber nicht. Alles, was wir hier derzeit führen, ist Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 und nur für Erwachsene ab 18 Jahren bestimmt. Sie kaufen online und holen vom 29. bis 31.12. in Unseburg ab.
Ratgeber
Fontäne oder Vulkan: worin liegt der Unterschied?
Beide Begriffe stehen für Feuerwerkskörper, die am Boden bleiben und einen Funkenstrahl erzeugen. Im Handel werden sie nicht einheitlich verwendet. Meist ist mit Fontäne eine schlanke Hülse gemeint, aus der die Funken gebündelt nach oben sprühen. Als Vulkan wird oft eine breitere, kegelförmige Bauform bezeichnet, die ihre Funken weiter streut. Für Ihre Planung zählt weniger der Name als die Angaben zum Artikel: Brenndauer, Effekthöhe und der Sicherheitsabstand aus der Gebrauchsanweisung.
Fontänen-Effekte gibt es auch als Teil größerer Feuerwerkskörper. Unter Batterien & Verbund finden Sie zum Beispiel JA UND Amen von Lesli, eine Fontäne mit zusätzlich 7 Schüssen (ca. 17 Sekunden), und Wait For It! von Pyroshopper, bei dem auf eine Fontäne rote, zitronengelbe und lila Sterne und ein Finale mit goldenen Palmen und Chrysanthemen folgen (27 Schuss, ca. 55 Sekunden).
Leise Zimmerfontänen der Kategorie F1 führen wir im Sortiment unter Jugendfeuerwerk, zum Beispiel die Eisfontänen von Startrade. Sie sind das ganze Jahr erhältlich. Ob ein Artikel in Innenräumen verwendet werden darf, legt die Gebrauchsanweisung des Herstellers fest.
Diese Angaben helfen bei der Auswahl
Auf jeder Produktseite nennen wir die Kennzahlen, die uns zum Artikel vorliegen:
- Brenndauer: wie viele Sekunden der Effekt ungefähr dauert.
- Effekthöhe: wie viele Meter die Funken ungefähr steigen, sofern angegeben.
- NEM: die Nettoexplosivstoffmasse in Gramm.
- CE-Registrierungsnummer: ordnet den geprüften Artikeltyp eindeutig zu.
Aus diesen Angaben lesen Sie vor dem Kauf ab, wie lange ein Artikel ungefähr brennt und wie hoch seine Funken ungefähr steigen. Ob Ihr Platz ausreicht, entscheidet der Sicherheitsabstand, den der Hersteller auf dem Artikel und in der Gebrauchsanweisung angibt. Wenn Sie wissen möchten, welcher Artikel zu Ihrem Platz und Ihrem Anlass passt, rufen Sie uns an: 0160 90865454.
Kategorie F2: Alter, Verkaufstage und Abbrennzeiten
Für die Fontänen und Vulkane, die wir derzeit führen, gelten die Regeln für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2:
- Abgabe nur an Erwachsene ab 18 Jahren. Bei der Abholung prüfen wir Ihren Ausweis.
- Ohne besondere Berechtigung dürfen wir F2 nur vom 29. bis 31. Dezember an Verbraucher übergeben. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, ist die Abgabe ab 28. Dezember erlaubt.
- Einzelne F2-Artikel, etwa Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand, dürfen auch zu Silvester nur an Inhaber einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins abgegeben werden.
- Abbrennen ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember und 1. Januar, nur im Freien und nur durch Erwachsene.
- In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Verbote anordnen; Auskunft gibt Ihre Gemeinde.
Haben Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV, laden Sie den Nachweis vorab in Ihrem Kundenkonto hoch. Nach unserer Prüfung können Sie F2 dann auch ganzjährig nach telefonischer Vereinbarung am Firmensitz in der Worthstraße 2 abholen. Ob Sie F2 auch außerhalb von Silvester abbrennen dürfen, richtet sich nach Art und Umfang Ihres Nachweises. Wie das abläuft, lesen Sie unter Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis.
Bodenfeuerwerk sicher aufstellen
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung des Herstellers schon beim Auspacken, nicht erst in der Silvesternacht.
- Stellen Sie den Artikel auf ebenen, festen Boden, etwa Pflaster oder eine Steinplatte, und sichern Sie ihn gegen Umkippen, wenn die Anweisung das vorsieht.
- Halten Sie ausreichend Abstand zu Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und allem, was brennen kann. Maßgeblich ist der Abstand auf dem Artikel; einen pauschalen Wert für alle Fontänen gibt es nicht.
- Beugen Sie sich beim Anzünden nicht über den Artikel und gehen Sie danach zügig auf den vorgeschriebenen Abstand.
- Ein Artikel, der nicht oder nur teilweise abgebrannt ist, bleibt liegen: nicht erneut anzünden und nicht öffnen. Beachten Sie die Wartehinweise des Herstellers.
- Halten Sie Haustiere von Funken und Rauch fern.
Weitere Regeln und Hinweise für den Notfall finden Sie auf unserer Seite Sicherheit.
Online vorbestellen und in Unseburg abholen
Fontänen und Vulkane kaufen Sie bei uns online. Mit der Vorbestellung ist jeder bezahlte Artikel fest für Sie zurückgelegt. Artikel mit dem Hinweis „Bald verfügbar“ sind noch nicht bestellbar; Fragen dazu beantworten wir gern telefonisch. Abgeholt wird am Verkaufsstand in der Worthstraße 19 in Unseburg:
- 29.12. von 5 bis 18 Uhr
- 30.12. von 12 bis 18 Uhr
- 31.12. von 8 bis 12 Uhr
Bringen Sie Ihren Abholschein und einen amtlichen Ausweis mit. Am Stand verkaufen wir an diesen Tagen auch ohne Bestellung gegen Barzahlung, solange der Vorrat reicht. Einen Versand bieten wir derzeit nicht an. Wie die Vorbestellung Schritt für Schritt funktioniert und was bei der Abholung gilt, lesen Sie auf den jeweiligen Seiten.
FAQ
Häufige Fragen zu Fontänen & Vulkane
Was ist der Unterschied zwischen einer Fontäne und einem Vulkan?
Beide sind Bodenfeuerwerk und sprühen Funken vom Boden nach oben. Mit Fontäne ist meist eine schlanke Hülse mit gebündeltem Funkenstrahl gemeint, mit Vulkan eine breitere, oft kegelförmige Bauform. Einheitlich verwendet werden die Begriffe nicht. Für Ihre Auswahl zählen Brenndauer, Effekthöhe und der Sicherheitsabstand aus der Gebrauchsanweisung.
Sind Fontänen Feuerwerk ohne Knall?
In dieser Kategorie nicht: Die Fontänen und Vulkane, die wir hier derzeit führen, gehören zur Kategorie F2 und haben einen hörbaren Effekt. Leiser sind die Eisfontänen von Startrade, raucharme Zimmerfontänen der Kategorie F1 mit Silbereffekt und ca. 50 Sekunden Brenndauer. Sie finden sie in der Kategorie Jugendfeuerwerk und können sie das ganze Jahr bestellen. Ganz ohne Knall kommt unser Farbrauch der Kategorie P1 aus, den Sie unter Rauch & Bengal finden.
Wann darf ich Fontänen und Vulkane kaufen und zünden?
Als F2-Feuerwerk dürfen wir sie ohne besondere Berechtigung nur vom 29. bis 31. Dezember an Erwachsene übergeben (§ 22 Abs. 1 der 1. SprengV). Abbrennen dürfen Sie sie ohne Erlaubnis am 31. Dezember und 1. Januar, sofern Sie volljährig sind (§ 23 Abs. 2). Bestellen und bezahlen können Sie schon vorher online. Örtliche Verbote Ihrer Gemeinde gelten zusätzlich.
Darf ich eine Fontäne auf dem Balkon oder im Hof zünden?
F2-Feuerwerk ist für abgegrenzte Bereiche im Freien vorgesehen. Ein Balkon ist in der Regel ungeeignet. Ob Ihr Hof oder Garten passt, hängt vom Sicherheitsabstand auf dem Artikel, vom Untergrund und von Mietvertrag oder Hausordnung ab; die BAM nennt für F2-Feuerwerk mindestens 8 Meter Abstand. Können Sie den Abstand zu Personen, Fassade und brennbaren Materialien nicht einhalten, ist der Platz ungeeignet. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Kann ich Fontänen auch zugeschickt bekommen?
Derzeit nicht. Wir arbeiten an einer Versandoption; aktuell übergeben wir jede Bestellung persönlich in Unseburg gegen Abholschein und amtlichen Ausweis. F2-Feuerwerk erhalten Sie ohne besondere Berechtigung vom 29. bis 31. Dezember am Verkaufsstand in der Worthstraße 19.
