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Für besondere Anlässe

Höhenfeuerwerk für Hochzeit, Firmenfeier und Stadtfest

Sie planen ein Höhenfeuerwerk für Ihre Hochzeit, eine Firmenfeier oder ein Stadtfest? Über unseren Onlineshop für Silvesterfeuerwerk hinaus unterstützen wir Sie mit professioneller Pyrotechnik und Beratung rund um Genehmigung und Durchführung: individuell geplant, sicher gezündet. neXus Pyrotechnik sitzt in Unseburg im Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt. Anfragen nehmen wir ausschließlich telefonisch entgegen: 0160 90865454.

Hochzeitsfeuerwerk, Firmenfeier, Stadtfest

Ein Hochzeitsfeuerwerk, ein Feuerwerk zum Firmenjubiläum oder der Abschluss eines Stadtfests: Jeder Anlass stellt eigene Anforderungen an Ort, Zeitpunkt und Sicherheit. Deshalb planen wir jedes Feuerwerk individuell und sprechen vorher mit Ihnen über Ablauf und Rahmen. Ob wir Ihren Anlass und Ihren Veranstaltungsort übernehmen können, etwa bei einem runden Geburtstag oder einem Vereinsfest, klären wir im ersten Telefonat.

Ihre Anfrage: Das hilft uns beim ersten Gespräch

  • Datum und geplante Uhrzeit
  • Ort mit Adresse und eine kurze Beschreibung der Fläche, von der aus gezündet werden könnte
  • Anlass und ungefähre Zahl der Gäste
  • Ihre Wünsche und Ihr ungefährer Budgetrahmen

Was ein Höhenfeuerwerk kostet, hängt von Umfang, Ort und Aufwand ab. Das besprechen wir persönlich mit Ihnen; feste Preise nennen wir auf der Website nicht.

0160 90865454

Rechtlicher Rahmen

Genehmigung und Anzeige: was das Gesetz verlangt

Außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, eines Befähigungsscheins oder einer behördlichen Ausnahmebewilligung abbrennen (§ 23 Abs. 2 der 1. SprengV). Für Erwerb und Umgang mit Mittelfeuerwerk (F3) und Großfeuerwerk (F4) ist grundsätzlich eine Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nötig.

Wer als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber ein Feuerwerk abbrennt, muss es vorher schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde anzeigen (§ 23 Abs. 3):

  • zwei Wochen vorher, bei F2 für die Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember, bei F3 und F4 sowie bei P1, P2, T1 und T2 das ganze Jahr
  • vier Wochen vorher, wenn das Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen stattfindet, die Seeschifffahrtsstraßen sind

In die Anzeige gehören unter anderem die verantwortlichen Personen, Ort, Art, Umfang, Beginn und Ende des Feuerwerks, die Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen sowie Absperrungen und andere Schutzmaßnahmen (§ 23 Abs. 4). Bei Großfeuerwerk der Kategorie F4 sind die Schutzabstände nach Anlage 6 der Verordnung zu ermitteln und einzuhalten (§ 23 Abs. 8).

Auch mit Erlaubnis gilt: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das Abbrennen verboten, sofern die Behörde keine Ausnahme zulässt (§ 23 Abs. 1, § 24 Abs. 1). Das betrifft zum Beispiel ein Feuerwerk direkt an der Kirche nach der Trauung.

Zuständige Stellen in Unseburg und Umgebung

Welche Behörde eine Feuerwerksanzeige entgegennimmt, regelt in Sachsen-Anhalt die Zuständigkeitsverordnung für das Sprengstoffrecht: je nach Fall die Gemeinde, sofern sie mindestens 2.000 Einwohner hat, sonst der Landkreis; in Magdeburg und Halle (Saale) die Polizeiinspektion. Für Unseburg und die übrigen Orte der Verbandsgemeinde Egelner Mulde nennt deren Veranstaltungsleitfaden (Stand 2017) die Verbandsgemeinde als Stelle für die Anzeige eines Feuerwerks; gegebenenfalls ist zusätzlich eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr erforderlich. Ist das Feuerwerk Teil einer öffentlichen Veranstaltung, nennt die Verbandsgemeinde für deren Anmeldung eine Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen. An anderen Orten fragen Sie bitte bei der Gemeinde nach, in der das Feuerwerk stattfinden soll. Die Einzelheiten zu Genehmigung und Durchführung besprechen wir mit Ihnen persönlich.

Selbst zünden oder zünden lassen?

Möchten Sie Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 zu Ihrem Anlass außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar selbst abbrennen, brauchen Sie ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde. Mit einer solchen Genehmigung können Sie F2-Artikel bei uns auch außerhalb von Silvester kaufen, nachdem Sie den Nachweis im Kundenkonto hochgeladen und wir ihn geprüft haben. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Ausnahmegenehmigung.

Erlaubnisfrei und ohne zeitliche Beschränkung beim Kauf sind Artikel der Kategorien F1, P1 und T1, zum Beispiel die Eisfontänen von Startrade (F1) aus unserem Jugendfeuerwerk. Farbrauch der Kategorie P1 ab 18 Jahren folgt unter Rauch & Bengal, sobald er freigegeben ist. Beachten Sie auch hier die Gebrauchsanleitung und örtliche Vorgaben.

Rechtsgrundlagen und Quellen (Stand 25. September 2026): Verwendung und Anzeige (§ 23 der 1. SprengV) · Ausnahmen (§ 24 der 1. SprengV) · Zuständigkeiten in Sachsen-Anhalt (Spreng-ZustVO LSA) · Veranstaltungsleitfaden der Verbandsgemeinde Egelner Mulde (2017) · Anmeldung einer Veranstaltung (Verbandsgemeinde Egelner Mulde).

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Höhenfeuerwerk

Wie frage ich ein Höhenfeuerwerk bei neXus Pyrotechnik an?

Telefonisch unter 0160 90865454; Anfragen zu Höhenfeuerwerk nehmen wir nur telefonisch entgegen. Halten Sie am besten Datum, Ort, Anlass und die ungefähre Zahl der Gäste bereit.

Muss ein Feuerwerk zur Hochzeit angemeldet werden?

Das hängt davon ab, wer was zündet. Wer als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber zwischen 2. Januar und 30. Dezember F2 oder zu jeder Zeit im Jahr F3 oder F4 abbrennt, muss das Feuerwerk zwei Wochen vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen, in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Seeschifffahrtsstraßen vier Wochen vorher (§ 23 Abs. 3 der 1. SprengV). Wer ohne Erlaubnis F2 außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar zünden möchte, braucht vorher eine Ausnahmegenehmigung; die Bedingungen legt der Bescheid fest. Für F1-Artikel ist beides nicht nötig.

Was kostet ein Höhenfeuerwerk?

Das hängt von Umfang, Ort und Aufwand ab. Feste Preise nennen wir auf der Website nicht; Ihr Vorhaben besprechen wir persönlich am Telefon.

Kann ich das Feuerwerk für meine Hochzeit auch selbst zünden?

Mit Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 nur mit Ausnahmegenehmigung, Erlaubnis oder Befähigungsschein, wenn der Termin nicht auf den 31. Dezember oder 1. Januar fällt (§ 23 Abs. 2 der 1. SprengV). Die Ausnahmegenehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde; mit dem geprüften Nachweis können Sie F2 bei uns ganzjährig kaufen. Für Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 brauchen Sie keine Genehmigung. Details unter Ausnahmegenehmigung.

Jetzt anfragen

Rufen Sie uns an: 0160 90865454. Anfragen zu Höhenfeuerwerk und pyrotechnischen Dienstleistungen nehmen wir ausschließlich telefonisch entgegen. Für Fragen zum Onlineshop erreichen Sie uns auch per E-Mail unter info@nexus-pyrotechnik.de.