Ratgeber
Feuerwerk außerhalb von Silvester: Ausnahmegenehmigung
Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf Verbrauchern ohne besondere Berechtigung nur vom 29. bis 31. Dezember übergeben werden; fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, schon ab 28. Dezember. Abbrennen dürfen Volljährige F2 ohne eine solche Berechtigung nur am 31. Dezember und 1. Januar. Wer F2-Feuerwerk zu einem anderen Termin zünden möchte, etwa zur Hochzeit, zum Geburtstag oder zum Firmenjubiläum, braucht eine passende Berechtigung. Ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis und ohne Befähigungsschein ist das eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 ist davon nicht betroffen.
Stand: 25. September 2026
Was eine Ausnahmegenehmigung ist
Nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV kann die zuständige Behörde aus begründetem Anlass Ausnahmen von bestimmten Verboten zulassen, im Einzelfall oder allgemein. Das betrifft:
- das Mindestalter für Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen (§ 20 Abs. 1)
- die Abgabe von F2 an Verbraucher nur vom 29. bis 31. Dezember (§ 22 Abs. 1)
- das Abbrennverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (§ 23 Abs. 1)
- das Abbrennen von F2 außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar (§ 23 Abs. 2)
Ob Ihr Anlass als begründet gilt und unter welchen Bedingungen die Ausnahme erteilt wird, entscheidet die Behörde. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung wird öffentlich bekannt gegeben. Für Mittelfeuerwerk (F3) und Großfeuerwerk (F4) hilft eine solche Ausnahme nicht weiter: Diese Artikel dürfen grundsätzlich nur Personen mit passender Erlaubnis oder passendem Befähigungsschein erhalten (§ 22 Abs. 2).
Kaufen und abbrennen: zwei getrennte Fragen
Für Kauf und Übergabe gilt: Wer eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 besitzt, fällt nicht unter die Beschränkung auf den 29. bis 31. Dezember (§ 22 Abs. 1 Satz 2). Für das Abbrennen gilt: Außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar dürfen F2-Artikel nur Inhaber einer Erlaubnis, eines Befähigungsscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 verwenden (§ 23 Abs. 2).
Entscheidend ist, wofür Ihr Bescheid die Ausnahme zulässt. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob er den Erwerb und das Abbrennen der Artikel abdeckt, die Sie verwenden möchten. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie bei der Behörde nach, die den Bescheid ausgestellt hat.
Mit Erlaubnis oder Befähigungsschein
Wer eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) oder einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzt, braucht für F2 außerhalb von Silvester keine Ausnahmegenehmigung (§ 22 Abs. 1, § 23 Abs. 2 der 1. SprengV). Ein solches Feuerwerk zwischen 2. Januar und 30. Dezember ist aber zwei Wochen vorher, in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Seeschifffahrtsstraßen vier Wochen vorher, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 23 Abs. 3).
Die Erlaubnis nach § 27 SprengG berechtigt außerhalb gewerblicher Tätigkeit dazu, explosionsgefährliche Stoffe zu erwerben und mit ihnen umzugehen. Sie setzt unter anderem Zuverlässigkeit und persönliche Eignung voraus, in der Regel ein Mindestalter von 21 Jahren und grundsätzlich den Nachweis der Fachkunde. Für Erwerb, Aufbewahrung und Verwendung von Feuerwerk der Kategorie F3 entfällt der Fachkundenachweis (§ 4 Abs. 4 der 1. SprengV). Die Erlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt (§ 27 Abs. 2 und 3, § 8 SprengG). Ein Bedürfnis müssen Sie für pyrotechnische Gegenstände nicht nachweisen. In Sachsen-Anhalt entscheidet über diese Erlaubnis im nicht gewerblichen Bereich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in Magdeburg und Halle (Saale) die Polizeiinspektion.
Wo Sie die Ausnahmegenehmigung beantragen
Welche Behörde zuständig ist, regeln die Länder. In Sachsen-Anhalt verteilt die Zuständigkeitsverordnung für das Sprengstoffrecht diese Aufgaben auf mehrere Stellen: Für Ausnahmen nach § 24 Abs. 1 und für Feuerwerksanzeigen nennt sie je nach Fall die Gemeinde, sofern sie mindestens 2.000 Einwohner hat, sonst den Landkreis, in Magdeburg und Halle (Saale) die Polizeiinspektion; einzelne Ausnahmen liegen beim Landesamt für Verbraucherschutz. Weil die Verordnung noch auf eine ältere Fassung der 1. SprengV verweist, klären Sie am besten vorab, welche Stelle Ihren Antrag bearbeitet.
Für Unseburg und die übrigen Orte der Verbandsgemeinde Egelner Mulde ist die erste Anlaufstelle das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Verbandsgemeinde in Egeln; laut ihrem Veranstaltungsleitfaden nimmt die Verbandsgemeinde auch Anzeigen für das Abbrennen von Feuerwerken entgegen. Fragen Sie dort, ob Ihr Antrag dort oder beim Salzlandkreis zu stellen ist. Soll Ihr Feuerwerk an einem anderen Ort stattfinden, wenden Sie sich an die Stadt oder Gemeinde dieses Orts.
Was in den Antrag gehört
Welche Angaben und Unterlagen die Behörde verlangt, legt sie selbst fest. Eine gute Orientierung bietet, was die 1. SprengV für die Anzeige eines Feuerwerks durch Erlaubnisinhaber vorschreibt (§ 23 Abs. 4):
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person
- Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
- Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstands
- Absperrungen und andere Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
Nennen Sie außerdem den Anlass, denn die Ausnahme setzt einen begründeten Anlass voraus. Fristen und Gebühren erfragen Sie bitte bei der Behörde; planen Sie ausreichend Vorlauf ein.
Mit Genehmigung F2 ganzjährig bei neXus kaufen
Mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV oder einer Erlaubnis nach § 27 SprengG können Sie Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 bei uns auch außerhalb von Silvester kaufen:
- Laden Sie Ihren Nachweis vor der Bestellung im Kundenkonto unter „Berechtigung“ hoch.
- Wir prüfen den Nachweis. Nach der Freigabe können Sie die davon erfassten F2-Artikel online bestellen und bezahlen.
- Sie holen die Ware nach telefonischer Vereinbarung an unserem Firmensitz in der Worthstraße 2 in Unseburg ab.
- Bringen Sie Ihren Abholschein, den Nachweis im Original und Ihren amtlichen Ausweis mit. Wir prüfen Nachweis und Ausweis vor der Übergabe erneut.
Holt jemand anderes für Sie ab, muss diese Person selbst passend berechtigt sein und ihren Originalnachweis mitbringen; Ihre Abholvollmacht ersetzt diesen nicht. Andere Berechtigungsnachweise und Gewerbeanmeldungen nehmen wir derzeit nicht im Online-Verfahren an, bitte sprechen Sie uns dazu direkt an. Einen Versand bieten wir derzeit nicht an.
Ganzjährig ohne Genehmigung
Nicht jedes Feuerwerk braucht eine Genehmigung. Jugendfeuerwerk der Kategorie F1, Artikel der Kategorien P1 und T1 sowie Zubehör und Fanartikel können Sie das ganze Jahr bei uns kaufen und nach telefonischer Vereinbarung am Firmensitz abholen. Online bestellen können Sie ab 18 Jahren; P1 und T1 geben wir nur an Volljährige ab. Beachten Sie: P1-Artikel wie Schallerzeuger sind keine Freigabe zum Böllern zu jeder Zeit. Maßgeblich sind der vorgesehene Verwendungszweck, die Gebrauchsanleitung und örtliche Vorgaben. Zum Sortiment: Jugendfeuerwerk, P1 & T1, Zubehör.
Oder: Feuerwerk vom Profi
Sie möchten nicht selbst zünden? Für Höhenfeuerwerke zu Hochzeiten, Firmenfeiern oder Stadtfesten beraten wir Sie persönlich, auch rund um Genehmigung und Durchführung. Mehr unter Höhenfeuerwerk oder direkt telefonisch unter 0160 90865454.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Ausnahmegenehmigung
Wo beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk in Unseburg?
Erste Anlaufstelle ist das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Verbandsgemeinde Egelner Mulde in Egeln. Fragen Sie dort, ob Ihr Antrag dort oder beim Salzlandkreis zu stellen ist. In Sachsen-Anhalt ist je nach Fall die Gemeinde oder der Landkreis zuständig, in Magdeburg und Halle (Saale) die Polizeiinspektion (Zuständigkeitsverordnung für das Sprengstoffrecht).
Reicht die Ausnahmegenehmigung, um bei neXus F2 außerhalb von Silvester zu kaufen?
Ja, wenn sie nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV erteilt ist und die gewünschten Artikel abdeckt. Laden Sie den Bescheid vor der Bestellung im Kundenkonto unter „Berechtigung“ hoch. Nach unserer Prüfung und Freigabe bestellen Sie die erfassten F2-Artikel online und holen sie nach telefonischer Vereinbarung am Firmensitz ab, mit Abholschein, Originalbescheid und amtlichem Ausweis.
Darf ich mit einer Ausnahmegenehmigung überall Feuerwerk zünden?
Nein. Die Genehmigung gilt nur in dem Umfang, den Ihr Bescheid festlegt. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden bleibt das Abbrennen verboten, soweit die Behörde davon nicht ausdrücklich eine Ausnahme zulässt (§ 23 Abs. 1, § 24 Abs. 1). Örtliche Verbote und die Gebrauchsanleitung gelten zusätzlich.
Was kostet eine Ausnahmegenehmigung und wie lange dauert sie?
Das legt die zuständige Behörde fest. Gebühren und Bearbeitungszeit erfragen Sie bitte dort, am besten frühzeitig vor Ihrem Termin.
Brauche ich für Jugendfeuerwerk oder P1-Artikel eine Genehmigung?
Für den Kauf nicht. Die zeitlichen Beschränkungen der 1. SprengV gelten für F2; F1 ist gesetzlich ab 12 Jahren erlaubt, P1 und T1 ab 18 Jahren (§ 20 Abs. 1). Online bestellen können Sie bei uns ab 18 Jahren. Bei der Verwendung gelten Gebrauchsanleitung, Verwendungszweck und örtliche Vorgaben.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 25. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetzestexte, Ihr Bescheid und die Auskunft der zuständigen Behörde. Beachten Sie beim Abbrennen immer die Gebrauchsanleitung des Herstellers.
Rechtsgrundlagen und Quellen (Stand 25. September 2026): § 4 der 1. SprengV · § 20 der 1. SprengV · § 22 der 1. SprengV · § 23 der 1. SprengV · § 24 der 1. SprengV · § 8 SprengG · § 27 SprengG · Spreng-ZustVO LSA · Veranstaltungsleitfaden der Verbandsgemeinde Egelner Mulde (2017).