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FAQ

Feuerwerk kaufen und abholen: häufige Fragen

Von der Vorbestellung über Bezahlung und Abholung bis zu Transport, Alterskontrolle und Ausnahmegenehmigung: Hier beantworten wir die Fragen, die uns rund um den Kauf von Feuerwerk am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Wann darf ich Feuerwerk kaufen?

Feuerwerk der Kategorie F2, zum Beispiel Batterien, Raketen und Knallkörper, darf nach § 22 Abs. 1 der 1. SprengV ohne besondere Berechtigung nur vom 29. bis 31. Dezember an Verbraucher abgegeben werden. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, beginnt die Abgabe am 28. Dezember. Bestellen und bezahlen können Sie bei uns schon vorher. Ohne passende Berechtigung erhalten Sie Ihre F2-Artikel in diesem Zeitraum am Verkaufsstand. Mit zuvor geprüfter Berechtigung können Sie F2 ganzjährig nach telefonischer Vereinbarung am Firmensitz abholen. Für pyrotechnische Artikel der Kategorien P1 und T1 gibt es keine gesetzlichen Abgabezeiten: Diese Artikel sowie Zubehör und Fanartikel können Sie das ganze Jahr bestellen und nach Absprache an unserem Firmensitz in der Worthstraße 2 abholen. P1 und T1 geben wir nur an Personen ab 18 Jahren ab.

Wann kann ich Feuerwerk vorbestellen?

Sobald ein Artikel in unserem Onlineshop bestellbar ist, also den Button „In den Warenkorb“ zeigt. Artikel mit dem Hinweis „Bald verfügbar“ sind noch nicht freigegeben. Sie bezahlen die Vorbestellung vorab online, und mit der Zahlungsbestätigung ist Ihr Feuerwerk fest für Sie reserviert. Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 holen Sie anschließend vom 29. bis 31. Dezember am Verkaufsstand in Unseburg ab. Wann neues Sortiment online geht, erfahren Sie über unseren Newsletter; den Ablauf Schritt für Schritt finden Sie unter Vorbestellung.

Kann ich Feuerwerk ganzjährig kaufen?

Ja, aber nicht jede Kategorie. Jugendfeuerwerk der Kategorie F1, Artikel der Kategorien P1 und T1 sowie Zubehör und Fanartikel können Sie das ganze Jahr bei uns kaufen und nach telefonischer Vereinbarung an unserem Firmensitz in der Worthstraße 2 abholen. Online bestellen können Sie ab 18 Jahren. Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 geben wir ohne besondere Berechtigung nur an den gesetzlichen Abgabetagen vor Silvester ab. Ganzjährig erhalten Sie F2 nur mit passender Berechtigung: Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV laden Sie vorab im Kundenkonto hoch; nach unserer Prüfung und Freigabe können Sie bestellen. Andere Nachweise, etwa eine Erlaubnis nach § 7 SprengG oder einen Befähigungsschein, klären Sie bitte direkt mit uns. Mehr dazu unter Ausnahmegenehmigung.

Darf man Feuerwerkskörper online bestellen?

Ja. § 22 Abs. 1 der 1. SprengV knüpft beim Silvesterfeuerwerk an das Überlassen an, also an die Übergabe an Verbraucher. Bei uns bestellen und bezahlen Volljährige online vorab. Silvesterfeuerwerk übergeben wir ohne besondere Berechtigung am Verkaufsstand vom 29. bis 31. Dezember, persönlich in Unseburg gegen Abholschein und amtlichen Ausweis. So kontrollieren wir das Alter bei jeder Übergabe.

Warum gibt es F2 nur zu Silvester, P1 und T1 aber das ganze Jahr?

Die zeitliche Beschränkung in § 22 Abs. 1 der 1. SprengV gilt für Feuerwerk der Kategorie F2 an Verbraucher ohne passende Erlaubnis, Befähigung oder Ausnahmegenehmigung. Ohne besondere Erlaubnis dürfen Sie F2-Feuerwerk außerdem nur am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen (§ 23 Abs. 2). Für die Kategorien P1 und T1 sieht die Verordnung keine Abgabezeiten vor; es gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Beachten Sie bei der Verwendung immer die Gebrauchsanleitung und die Regeln vor Ort.

Ich habe eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Bekomme ich F2 auch außerhalb von Silvester?

Für die Online-Bestellung zur ganzjährigen F2-Abholung nehmen wir derzeit eine passende Erlaubnis nach § 27 SprengG oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV zur Prüfung an. Laden Sie diesen Nachweis im Kundenkonto unter „Berechtigung“ hoch. Nach Prüfung und Freigabe können Sie die erfassten F2-Artikel online zur ganzjährigen Abholung am Firmensitz bestellen. Bitte bringen Sie den Nachweis im Original mit; wir prüfen ihn vor der Übergabe erneut. Andere Berechtigungsnachweise und Gewerbeanmeldungen werden derzeit nicht im Online-Verfahren angenommen. Bitte kontaktieren Sie uns bei anderen Nachweisen direkt.

Brauche ich für Feuerwerk bei einer Hochzeit eine Genehmigung?

Das hängt vom Feuerwerk und vom Termin ab. Möchten Sie Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar selbst abbrennen und haben Sie weder eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis noch einen Befähigungsschein, brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV von der zuständigen Behörde (§ 23 Abs. 2). Für Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 ist keine Genehmigung nötig. Das Abbrennverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und ähnlich schutzbedürftigen Gebäuden gilt aber für alle pyrotechnischen Gegenstände (§ 23 Abs. 1). Wie Sie die Ausnahme beantragen, erklären wir unter Ausnahmegenehmigung. Möchten Sie das Feuerwerk lieber in professionelle Hände geben, beraten wir Sie telefonisch zum Höhenfeuerwerk.

Wie bezahle ich?

Sie bezahlen online über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Welche Zahlungsarten aktuell verfügbar sind, sehen Sie vor dem Bestellabschluss in der Kasse. Sobald Ihre Zahlung bestätigt ist, erhalten Sie unsere Bestätigung per E-Mail. Barzahlung ist nur für Laufkundschaft am Stand ohne Online-Bestellung möglich; Lastschrift bieten wir nicht an.

Kann ich bei der Abholung bar bezahlen?

Nein. Online-Bestellungen bezahlen Sie vorab mit einer der Zahlungsarten, die in der Kasse angeboten werden. Barzahlung ist nur am Verkaufsstand vom 29. bis 31. Dezember für Laufkundschaft ohne Online-Bestellung möglich, solange der Vorrat reicht.

Kann ich per Überweisung bezahlen?

Überweisung ist nur möglich, wenn sie in der Kasse als Zahlungsart angeboten wird. Dann erhalten Sie eine Bankverbindung mit Verwendungszweck und Zahlungsfrist. Bitte übernehmen Sie diese Angaben genau. Bis zum Zahlungseingang bleibt Ihre Bestellung im Status „Zahlung ausstehend“ und die Ware vorläufig reserviert. Verstreicht die Zahlungsfrist ohne Zahlungseingang, wird die Bestellung storniert und die Ware wieder freigegeben. Maßgeblich ist die Frist in Ihrer Zahlungsanweisung.

Kann ich meine Bestellung widerrufen?

Ja. Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht; die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware, Sie können aber auch schon vor der Abholung widerrufen. Am einfachsten geht das mit einem Klick in Ihrem Kundenkonto, sonst formlos per E-Mail oder Post. Wir erstatten den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen über dasselbe Zahlungsmittel. Bereits abgeholte Ware geben Sie am Stand zurück — abgebranntes Feuerwerk ist verbraucht und kann nicht erstattet werden. Alle Details stehen in der Widerrufsbelehrung.

Wie ändere ich eine Bestellung?

Bitte stornieren oder widerrufen Sie die bisherige Bestellung in Ihrem Kundenkonto und geben Sie anschließend eine neue Bestellung mit den gewünschten Artikeln auf. Sobald die Stornierung bestätigt ist, wird der Bestand wieder freigegeben. Bestellen Sie deshalb möglichst direkt neu: In der Zwischenzeit können andere Kunden die Artikel kaufen. Bereits übergebene Ware und laufende Erstattungen klären Sie bitte mit uns; Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt bestehen.

Kann ich einen Teil meiner Bestellung früher abholen?

Enthält Ihr Warenkorb F2 ohne passende geprüfte Berechtigung, gilt für die gesamte Bestellung die Abholung zu Silvester. Möchten Sie F1, P1, T1, Zubehör oder Fanartikel vorher abholen, bestellen Sie diese bitte getrennt und wählen Sie dafür den Firmensitz nach telefonischer Vereinbarung.

Was muss ich zur Abholung mitbringen?

Ihren Abholschein (QR-Code auf dem Handy oder ausgedruckt, kommt mit der Bestätigungsmail) und einen amtlichen Ausweis. Wenn jemand anderes für Sie abholt, braucht diese Person ihren eigenen Ausweis, muss volljährig sein und Ihre unterschriebene Abholvollmacht dabeihaben. Die Vorlage erhalten Sie per E-Mail und im Kundenkonto. Soweit für die Ware oder den Abholzeitpunkt eine Berechtigung erforderlich ist, muss auch die abholende Person selbst passend berechtigt sein und den Originalnachweis mitbringen; Ihre Vollmacht ersetzt diesen nicht.

Ich komme aus Magdeburg oder Staßfurt. Wie komme ich an mein Feuerwerk?

Sie bestellen online und holen persönlich in Unseburg ab; einen Versand bieten wir derzeit nicht an. Unseburg gehört zur Gemeinde Bördeaue im Salzlandkreis. Vom Magdeburger Stadtzentrum sind es rund 29 Kilometer Fahrstrecke, von Staßfurt rund 12 Kilometer, je nach Startpunkt und Route. Silvesterfeuerwerk übergeben wir am Verkaufsstand in der Worthstraße 19: am 29.12. von 05 bis 18 Uhr, am 30.12. von 12 bis 18 Uhr und am 31.12. von 08 bis 12 Uhr. Bestellungen ohne F2 holen Sie ganzjährig nach telefonischer Vereinbarung am Firmensitz in der Worthstraße 2 ab. Anfahrt und Parken finden Sie unter Abholung.

Versenden Sie Feuerwerk?

Nein, derzeit ausschließlich persönliche Abholung in Unseburg. Wir arbeiten an einer passenden Versandoption für unser Sortiment und nehmen uns die Zeit, den sicheren Transport und eine verlässliche Übergabe sorgfältig vorzubereiten. Sobald Versand verfügbar ist, informieren wir Sie hier über Ablauf, Kosten und Voraussetzungen. Bis dahin freuen wir uns auf Ihre Abholung mit Abholschein und amtlichem Ausweis; Zeiten und Adressen stehen unter Abholung.

Wie transportiere ich Feuerwerkskörper sicher im Auto?

Mit höchstens drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) pro Fahrzeug, möglichst in der Originalverpackung und im Kofferraum. Diese Angaben stammen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM); beim Transport gelten Feuerwerkskörper als Gefahrgut. Maßgeblich ist die NEM-Angabe auf der Verpackung; die Werte in den technischen Daten unserer Produktseiten dienen der Orientierung. Einige Verbundfeuerwerke in unserem Sortiment haben allein schon mehr als ein Kilogramm NEM. Rechnen Sie deshalb vor der Abholung zusammen und sprechen Sie uns bei großen Bestellungen vorher an. Mehr dazu unter Sicherheit.

Wie lagere ich Feuerwerkskörper sicher zu Hause?

Kühl, trocken und für Kinder unerreichbar, nicht neben Heizkörpern, Öfen, Kerzen oder anderen Zündquellen. Als Obergrenze nennt die BAM für Wohnräume ein Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM), für unbewohnte Räume eines Wohngebäudes zehn Kilogramm. Maßgeblich ist die NEM-Angabe auf der Verpackung. Weitere Hinweise finden Sie unter Sicherheit.

Was passiert, wenn ich nicht abholen komme?

Ihr Kaufpreis verfällt nicht. F2-Feuerwerk dürfen wir außerhalb des gesetzlichen Abgabezeitraums nur mit passender Berechtigung übergeben. Melden Sie sich bitte bei uns: Wir vereinbaren eine kostenlose Aufbewahrung bis zum nächsten Verkaufszeitraum, oder Sie widerrufen vor der Abholung und erhalten den vollen Betrag zurück. Für Bestellungen ohne F2 vereinbaren wir einfach einen neuen Abholtermin am Firmensitz.

Ab welchem Alter bekomme ich Feuerwerk?

F2-Feuerwerk (Batterien, Böller, Fontänen) geben wir ausschließlich an Personen ab 18 Jahren ab — bei der Abholung kontrollieren wir Ihren Ausweis. Das gilt ebenso für Artikel der Kategorien P1 und T1. Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 gibt es ab 12 Jahren. Können Sie sich bei der Abholung nicht ausweisen oder sind Sie unter 18, dürfen wir nicht übergeben; die Bestellung wird dann rückabgewickelt und der Kaufpreis erstattet.

Wann darf ich böllern?

Ohne besondere Berechtigung dürfen Volljährige F2 am 31.12. und 01.01. abbrennen (§ 23 Abs. 2 der 1. SprengV). Für andere Tage brauchen Sie eine passende Erlaubnis, einen Befähigungsschein oder eine behördliche Ausnahme. Die Erlaubnis zum Kauf ist nicht automatisch eine Erlaubnis zum Abbrennen. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das Abbrennen grundsätzlich verboten (§ 23 Abs. 1); dazu kommen örtliche Verbote. Details finden Sie unter Sicherheit und Ausnahmegenehmigung.

Ist Ihr Feuerwerk geprüft?

Ja. Wir führen ausschließlich pyrotechnische Artikel mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer. Sie folgt dem Muster 0589-F2-1037: Die erste Zahl ist die vierstellige Kennnummer der benannten Stelle, die den Artikeltyp geprüft hat, im Beispiel 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM); andere Prüfstellen haben andere Kennnummern. Danach folgen Kategorie und Bearbeitungsnummer. Die CE-Registrierungsnummer steht auf dem Artikel selbst; auf der Produktseite nennen wir sie zusätzlich. Maßgeblich ist die Angabe auf dem Artikel. Finger weg von Böllern ohne diese Kennzeichnung: Die Verletzungsgefahr ist real.

Kann ich ohne Bestellung vorbeikommen?

Ja. Beim Feuerwerksverkauf an unserem Stand vom 29. bis 31.12. verkaufen wir auch ohne Vorbestellung gegen Barzahlung, solange der Vorrat reicht. Online vorbestellte und bezahlte Ware liegt dagegen garantiert für Sie bereit.

Bekomme ich eine Rechnung?

Ja. Sobald Ihre Zahlung bestätigt ist, erhalten Sie per E-Mail die Bestellbestätigung mit Rechnung, Abholschein, Widerrufsbelehrung und einer ausfüllbaren Abholvollmacht als PDF. Alle Dokumente finden Sie auch jederzeit in Ihrem Kundenkonto.

Bieten Sie auch professionelles Feuerwerk an?

Ja. Für Höhenfeuerwerke und pyrotechnische Dienstleistungen zu Hochzeiten, Firmenfeiern oder Stadtfesten beraten wir Sie persönlich, auch rund um Genehmigung und Durchführung. Anfragen nehmen wir nur telefonisch unter 0160 90865454 entgegen. Mehr unter Höhenfeuerwerk.

Noch Fragen offen?

Wir beraten Sie gern persönlich — welche Batterie zu Ihrem Garten passt, wissen wir meistens schon nach zwei Sätzen.

Oder alles Schritt für Schritt: So funktioniert das Bestellen